Bg rente in steuererklärung eintragen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten). 1 Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten. 2 Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden. 3 Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag. Steuererklaerung-Polizei. 4 Die BG Rente (Berufgenossenschaft also eine gesetzliche Unfallrente) ist steuerfrei - soweit klar. Klar war mir nur nicht, ob sie dann, wenn steuerfrei, überhaupt angegeben werden muss, und wenn ja wo, da ich im Programm nichts entsprechendes dazu finde. 5 Hier können steuerpflichtige Rentner ohne Zusatzeinkünfte eine einfache und digitale Steuererklärung nach Registrierung online erreichen. Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei «einfachELSTER» nicht eintragen. 6 Die Angaben zur Rente müssen Sie in die Anlage R-AUS eintragen. Beamtenpensionen und Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften (einschl. Witwen- und Waisenbezüge) sowie Betriebsrenten, die der frühere Arbeitgeber zahlt, gehören nicht in die Anlage R, sondern stellen Arbeitslohn dar (Anlage N). 7 Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind allerdings in vollem Umfang steuerfrei und brauchen nicht angegeben zu werden. Dazu gehören z. B. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten, Geldrenten, die unmittelbar zur. 8 Die Frage unseres Lesers Horst R. aus Kiel beantworten die Finanztest-Experten wie folgt: Finanzämter erkennen Gewerkschaftsbeiträge bei Rentnern nicht immer als Werbungskosten an, weil sie einen Zusammenhang zwischen den Beiträgen und der Rente verneinen. Legen Sie bei einer Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. 9 Steuerfreier Teil der Rente. Bei Renten, die vor und im Jahr erstmals gezahlt wurden, beträgt der steuerfreie Teil 50 % der im Jahr gezahlten Rente. In allen anderen Fällen wird der steuerfreie Teil der Rente (Freibetrag) in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt (zweites Jahr des Rentenbezugs; § 22 Nr. 1. witwenrente berufsgenossenschaft steuerfrei 10