Datenschutz in der pflege schweiz

Die zuständige Datenschutzbehörde der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (). Änderungen. 1 GESUNDHEIT UND SOZIALES. Abteilung Gesundheit. 9. Januar Vorgaben Datenschutz für Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause. (Spitexorganisationen). 2 In der Schweiz gibt es neben dem Eidgenössischen Datenschutzgesetz (DSG) in allen Kantonen auch kantonale Datenschutzgesetze. 3 Wie und wo ist der Datenschutz in unserem Gesetz definiert? Was sind die Hauptprobleme bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes? Wie sehen die Strafmassnahmen. 4 Was ist Datenschutz? Der Datenschutz regelt, was datenschutzrechtlich bei der Bearbeitung von Personendaten zu beachten ist (vgl. Ziff. ). Zweck ist der Schutz der Persönlichkeit von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Es handelt sich um ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht. Begriffe Was sind Personendaten?. 5 Wie und wo ist der Datenschutz in unserem Gesetz definiert? Art. 13 der Bundesverfassung legt grundlegend fest, dass jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat. 6 Neues Datenschutzrecht ab 1. September Bern, - Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September in Kraft. 7 Empfehlungen zum Datenschutz für die Spitex-Organisationen mit öffentlichem Leistungsauftrag im Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und der Stadt Zürich Zürich, August 8 Die datenschutzrechtlichen Vorschriften in einen Pflegebetrieb umzusetzen, ist eine erhebliche Herausforderung, bei der rasch der Überblick verloren gehen kann. Neben rechtlichen Fragen stellen sich organisatorische und technische Anforderungen. 9 Aufbewahrung und Verwaltung nach Beendigung der Pflege und Betreuung Aufbewahrungspflicht Die Klientendokumentation wird nach Beendigung der Pflege und Betreuung während 10 Jahren durch die Spitex-Organisation aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Abschluss der letzten Pflege- oder Betreuungshand- lung zu laufen. datenschutzgesetz schweiz pdf 10 datenschutz personendaten schweiz 12