Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher betreuer steuererklärung Die Steuerbefreiung für. 1 Als ehrenamtlicher Betreuer kann man die Aufwandsentschädigungen bis zu einem gewissen Grad steuerfrei in der Steuererklärung verrechnen. 2 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen. 3 Die Aufwandsentschädigungen, die Sie aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer, Vormund oder Pfleger erhalten, sind steuerfrei, soweit sie zusammen. 4 Betreuern oder Betreuerinnen steht der Betreuerfreibetrag in Höhe von Euro pro Jahr zu, bis Steuererklärung waren es Euro. Zu den Begünstigten zählen ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen, ehrenamtliche Vormünder und ehrenamtliche Pfleger/innen. 5 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich EUR[2] nicht überschreiten.[3] § a BGB regelt unmittelbar nur die Ansprüche. 6 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (AVR – ), in dem die Rechtsgrundlagen für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen dargestellt sind, einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen vor allem an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer geben. 7 Als Übungsleiter bleiben für dich sogar Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Bis zum Steuerjahr lag der Freibetrag für diese Aufwandsentschädigung noch bei Euro. Für die Organisation, in der du als Übungsleiter angestellt sein kannst, gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben. 8 Steuertipps für ehrenamtliche Betreuer. Die gezahlten Aufwandsentschädigungen können bis zu einem gewissen Teil von der Steuer befreit werden. So müssen Betreuer keinerlei Steuern zahlen, wenn Entgelte und Überleiterpauschalen eine Summe von Euro im Jahr nicht überschreiten. 9 Werbungskosten deines Ehrenamts kannst du in deiner Steuererklärung in den Zeilen 31 bis 87 vermerken. Selbstständige: Deine erhaltene Aufwandsentschädigung trägst du als Selbstständige:r in die Zeilen 46/47 der Anlage S ein, einen steuerpflichtigen Gewinn auf der ersten Seite der selben Anlage in Zeile 4 oder gesetzlicher betreuer außergewöhnliche belastung 10 Aufwandsentschädigung im Ehrenamt: Euro steuerfrei Du kannst Aufwendungen, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstanden sind, als Werbungskosten. 11